Honorar


Seit 1.3.2020 sind bei Bedarf/auf Wunsch auch Videotermine über Teams möglich




Vorgespräch Einzel
80.- € bis maximal 80 min,
danach vereinbarter Stundensatz

Vorgespräch Paare
100.- € bis maximal 80 min,
danach vereinbarter Stundensatz

Einzeltherapie
60 min
70.- € bis 130.- € je nach Einkommen und Vereinbarung. Zur Orientierung: Der normale Kassensatz beträgt für 50 min 92.50 € - 140.76 € (siehe GOP 861 und 870)
55.-€     Studenten- und Sozialhilfesatz
20.-€     für Geflüchtete

Paarberatung
60 min
100.- € bis 150.- € je nach Einkommen und Vereinbarung,
130.- € bis 180.- € je nach Einkommen und Vereinbarung, mit meinem Mann (auf Wunsch möglich)

Coaching & Supervision
60 min
100.- € bis 150.- € je nach Einkommen und Vereinbarung,


Absage:
Da ich für einen Termin 90-120 min reserviere, bitte ich Sie in dem Fall, dass Sie einen Termin absagen wollen, dies so früh wie möglich zu tun, allerspätestens 24 h vorher.
Termine, die erst am Tag selber abgesagt werden, berechne ich mit 80.-€
Für Termine, die nicht abgesagt werden, berechne ich 100.-€
Für verspätet oder nicht abgesagte Paartermine 120.-€

Finanzierungshilfen

Eine Erstattung der Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz durch private Krankenkassen und Zusatzversicherungen ist bei entsprechenden Zusatzverträgen oder Vereinbarungen im Vertrag möglich. Trotzdem versuchen die Kassen mit sehr ungenauen Auskünften und wagen Äusserungen um die Zahlungen herum zu kommen. -
Folgende Ziffern kann ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie abrechnen, bitte fragen Sie Ihre Kasse/Beihilfe ganz konkret, welche Ziffern sie zahlen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln!

Die mehr somatischen Ziffern (Beihilfe):
GebüH 1
GebüH 2
GebüH 5
GebüH 20.1
GebüH 20.2

Die psychotherapeutischen Ziffern:
GebüH 19.1
GebüH 19.2
GebüH 19.3
GebüH 19.5
GebüH 19.6
GebüH 19.8

Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten selber zu tragen haben, auch wenn die Kasse doch nicht bezahlen sollte.

  • Aus eigener Tasche bezahlte Therapiekosten können Sie eventuell steuerlich geltend machen. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Fragen Sie aber sicherheitshalber Ihren Steuerberater. (§ 33 estg).
  • Coaching oder Supervision können Sie im beruflichen Kontext von der Steuer absetzen.
  • Manche Gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten im Sinne einer Einzelfallentscheidung. Am ehesten bei Akuttrauma (Überfall, Unfall etc) oder wenn sie einen Kunden behalten wollen. Das sind aber ganz große Ausnahmen. Der Mythos, dass die GKV Therapien bei einem HeilprGPsych bezahlt; wenn die Wartezeit unzumutbar ist, bleibt ein Mythos, siehe
  • Auch die BG zahlt möglicherweise eine Therapie bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie, wenn sie die Notwendigkeit anerkennt.
  • Bei entsprechender Vorgeschichte besteht die Möglichkeit einen Antrag beim Fonds Sexueller Missbrauch der Bundesregierung, der bis zu 10 000.-€ Therapiekosten übernimmt, zu stellen. Antrag
  • Beim Weissen Ring kann man einen Beratungsscheck bekommen. Damit können Sie sich dann Unterstützung für die Antragstellung holen. Dies wäre auch bei mir möglich. Beratungsscheck
  • Bei schriftlicher Ablehnung der Krankenkasse, gibt es die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss über den Therapiefonds des Therapeutikums für 12 Stunden zu beantragen.
  • Falls erforderlich, kann eine individuelle Lösung zur Finanzierung gefunden werden.